Kurzfassung

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die er für seine Heizleistung braucht — nicht mehr und nicht weniger. Eine korrekt abgeglichene Heizungsanlage senkt den Energieverbrauch typisch um 5 bis 15 Prozent. Seit dem 1. Januar 2026 akzeptiert die KfW-458 nur noch Verfahren B (raumweise berechneter Volumenstrom). Verfahren A (pauschale Schätzung) wird im Verwendungsnachweis abgelehnt — Folge: Förderung wird zurückgehalten oder ganz versagt.

Was ist hydraulischer Abgleich überhaupt?

In einer typischen Mehr-Heizkörper-Anlage fließt das warme Wasser durch alle Heizkörper. Ohne Abgleich nehmen die nächsten Heizkörper am Kessel viel Wasser auf, die entfernten zu wenig. Resultat: vorne überhitzt, hinten kalt — und die Heizung läuft länger und heißer, um auch den entfernten Räumen genug Wärme zu bringen.

Der hydraulische Abgleich justiert pro Heizkörper den Durchfluss über voreinstellbare Thermostatventile. Jeder Heizkörper bekommt nur so viel Wasser, wie er für seine Heizlast braucht. Das senkt Vorlauftemperatur, Pumpenleistung und Energie-Verbrauch.

Verfahren A vs. Verfahren B

Beide Verfahren erreichen das gleiche Ziel — gleichmäßige Wärmeverteilung — aber mit unterschiedlicher Genauigkeit.

AspektVerfahren AVerfahren B
BerechnungsbasisPauschale Schätzung pro Heizkörper-GrößeRaumweise Heizlast nach DIN EN 12831
Genauigkeit Vorlauftemperatur± 5 °C± 1 °C
JAZ-Verbesserung+ 0,1 bis 0,2+ 0,3 bis 0,5
Dauer der Berechnung1 – 2 Stunden3 – 5 Stunden
Kosten180 – 350 €450 – 850 €
KfW-458-Anerkennung ab 2026NeinJa

Verfahren B berechnet pro Raum die Heizlast (nach DIN EN 12831) und leitet daraus den exakten Volumenstrom pro Heizkörper ab. Das Ergebnis ist eine Tabelle mit voreingestellten Werten für jedes Thermostatventil.

Förder-Anforderung 2026

Die KfW-458 verlangt für den Verwendungsnachweis seit dem 1. Januar 2026 zwingend:

Wer noch Verfahren A liefert, riskiert Rückforderung der Förderung oder gar Ablehnung des Verwendungsnachweises. Bei Bestands-Anlagen, die bereits mit Verfahren A abgeglichen wurden, muss eine Nachberechnung nach Verfahren B erfolgen.

Kosten und Dauer

Verfahren B kostet zwischen 450 und 850 Euro für ein Einfamilienhaus, abhängig von Heizkörper-Anzahl. Bei 8 bis 12 Heizkörpern liegen die meisten Bayern-Angebote bei 600 bis 750 Euro. Wichtig: die Berechnung muss nach Heizungstausch erfolgen — denn die Wärmepumpe ändert Vorlauftemperatur und Heizlast-Verteilung.

Dauer für ein durchschnittliches Reihenhaus:

FAQ — kurze Antworten

Können wir den Abgleich selbst machen?

Nein. Für die KfW-Förderung muss ein eingetragener Fachbetrieb die Berechnung erstellen und das KfW-Formular "Bestätigung Hydraulischer Abgleich" unterschreiben. DIY-Voreinstellung wird nicht anerkannt.

Müssen wir Verfahren B auch nachträglich machen, wenn Verfahren A schon erfolgt ist?

Ja — für den KfW-Verwendungsnachweis 2026. Eine bereits durchgeführte Verfahren-A-Berechnung wird nicht akzeptiert. Sprechen Sie den Heizungsbauer auf eine Nachberechnung an. Wenn er es nicht macht, kann ein unabhängiger Energieberater (BAFA-gelistet) die Verfahren-B-Berechnung erstellen.

Ist Verfahren B für die Wärmepumpe wichtiger als für Gas?

Ja. Bei Wärmepumpen mit niedriger Vorlauftemperatur ist jedes Grad entscheidend für die JAZ. Eine Verfahren-B-Optimierung kann bei der WP 0,3 bis 0,5 JAZ-Punkte bringen — entspricht 10 bis 15 Prozent Stromkosten-Ersparnis über 15 Jahre.

Quellen und weiterführende Links