Kurzfassung
Für den Fenstertausch im Bestand gibt es 2026 zwei kombinierbare Förder-Pfade: BAFA-EBG mit 15 Prozent Zuschuss (mit iSFP 20 Prozent) und in München der FKG-Bonus mit 15 Prozent zusätzlich. Maximal-Satz im München-Bestand: rund 35 Prozent von 30.000 Euro förderfähigen Kosten — also bis zu 10.500 Euro Zuschuss für einen Fenstertausch. Voraussetzung: U-Wert des neuen Fensters maximal 0,95 W/m²K, Antrag vor Beauftragung, und für den FKG-Bonus die Liegenschaft im Stadtgebiet München.
BAFA-EBG für Fenster: die Basis
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM), kurz BAFA-EBG, fördert Fenster im Bestand mit 15 Prozent Zuschuss. Mit iSFP-Bonus (siehe Sanierungsfahrplan-Artikel) sind es 20 Prozent.
Anforderungen:
- U-Wert Uw ≤ 0,95 W/m²K. Das entspricht 3-fach-Verglasung mit Warm-Kante und passendem Rahmen. Standard-2-fach-Verglasung fällt nicht unter die Förder-Schwelle.
- Fachunternehmer-Erklärung über Einbau-Qualität und Einhaltung der DIN 4108-3 (Schlagregenschutz).
- Mindestens 1.000 Euro Investition netto.
Förder-Höchstgrenze: 30.000 Euro pro Wohngebäude pro Kalenderjahr. Bei einem Komplett-Tausch von 12 Fenstern à 1.500 Euro (also 18.000 Euro Gesamt-Kosten) ist der BAFA-Zuschuss 2.700 Euro Standard, 3.600 Euro mit iSFP.
München FKG: 15 % obendrauf
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude der Landeshauptstadt München (FKG) bietet einen Top-Up auf Bundesförderungen für Maßnahmen an Wohngebäuden im Stadtgebiet. Für Fenster gilt:
- 15 Prozent der förderfähigen Kosten zusätzlich zum BAFA-EBG-Bonus
- Deckel: 5.000 Euro pro Wohngebäude für Fenster-Maßnahmen
- Antrag vor Beauftragung erforderlich
- Liegenschaft muss im Stadtgebiet München liegen (PLZ 80xxx und 81xxx, plus angrenzende Bereiche)
Der FKG-Antrag läuft separat über das Münchner Förderportal — typische Bearbeitungszeit 4 bis 8 Wochen.
Förder-Stack für München-Eigentümer
Rechenbeispiel: Komplett-Tausch von 10 Fenstern à 1.800 Euro im 1990er-Reihenhaus in München-Sendling. Gesamt-Investition 18.000 Euro netto.
| Förder-Bestandteil | Satz | Zuschuss |
|---|---|---|
| BAFA-EBG Grundförderung | 15 % | 2.700 € |
| iSFP-Bonus | + 5 % | + 900 € |
| München FKG-Top-Up | + 15 % | + 2.700 € |
| Gesamt-Förderung | 35 % | 6.300 € |
Ohne FKG (außerhalb München) ist der gleiche Tausch um 2.700 Euro schlechter gefördert.
Antrag-Reihenfolge: BAFA zuerst, dann FKG
Korrekte Reihenfolge für maximale Förder-Ausschöpfung:
- iSFP erstellen lassen (wenn noch nicht vorhanden) — siehe iSFP-Artikel
- BAFA-EBG-Antrag stellen mit U-Wert-Nachweis
- BAFA-Antragsbestätigung abwarten
- FKG-Antrag in München parallel oder direkt nach BAFA-Bestätigung
- Erst nach BEIDEN Antragsbestätigungen Werkvertrag unterschreiben
- Einbau, Verwendungsnachweis bei BAFA und FKG separat einreichen
Wichtig: weder BAFA noch FKG akzeptieren rückwirkende Anträge nach Beauftragung. Wer den Auftrag nur einen Tag vor Antragsbestätigung erteilt, verliert beide Förderungen.
FAQ — kurze Antworten
Gilt der FKG-Bonus auch in Augsburg oder Nürnberg?
Nein, der FKG-Bonus ist ein Programm der Landeshauptstadt München für das Stadtgebiet. Andere bayerische Kommunen haben eigene Programme: Nürnberg hat den N-ERGIE-Bonus für PV-WP-Kombi, Augsburg den Stadtwerke-Erneuerbare-Wärme-Bonus, jeweils niedriger als der FKG-Bonus.
Was passiert, wenn der U-Wert des Fensters über 0,95 liegt?
Dann fällt das Fenster aus der BAFA-Förderung. Der FKG-Bonus läuft technisch separat, hat aber die gleiche Energieeffizienz-Anforderung. Praktisch heißt das: 2-fach-Verglasung ist nicht förderfähig, 3-fach-Verglasung mit Warm-Kante in der Regel ja.
Kann ich Haustüren in die Förderung einbeziehen?
Ja, BAFA-EBG fördert Haustüren analog mit U-Wert UD ≤ 1,3 W/m²K. Die Förderung läuft im selben Antrag wie Fenster, also 15 + 5 + 15 Prozent unter den gleichen Bedingungen.