Kurzfassung

Für den Fenstertausch im Bestand gibt es 2026 zwei kombinierbare Förder-Pfade: BAFA-EBG mit 15 Prozent Zuschuss (mit iSFP 20 Prozent) und in München der FKG-Bonus mit 15 Prozent zusätzlich. Maximal-Satz im München-Bestand: rund 35 Prozent von 30.000 Euro förderfähigen Kosten — also bis zu 10.500 Euro Zuschuss für einen Fenstertausch. Voraussetzung: U-Wert des neuen Fensters maximal 0,95 W/m²K, Antrag vor Beauftragung, und für den FKG-Bonus die Liegenschaft im Stadtgebiet München.

BAFA-EBG für Fenster: die Basis

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM), kurz BAFA-EBG, fördert Fenster im Bestand mit 15 Prozent Zuschuss. Mit iSFP-Bonus (siehe Sanierungsfahrplan-Artikel) sind es 20 Prozent.

Anforderungen:

Förder-Höchstgrenze: 30.000 Euro pro Wohngebäude pro Kalenderjahr. Bei einem Komplett-Tausch von 12 Fenstern à 1.500 Euro (also 18.000 Euro Gesamt-Kosten) ist der BAFA-Zuschuss 2.700 Euro Standard, 3.600 Euro mit iSFP.

München FKG: 15 % obendrauf

Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude der Landeshauptstadt München (FKG) bietet einen Top-Up auf Bundesförderungen für Maßnahmen an Wohngebäuden im Stadtgebiet. Für Fenster gilt:

Der FKG-Antrag läuft separat über das Münchner Förderportal — typische Bearbeitungszeit 4 bis 8 Wochen.

Förder-Stack für München-Eigentümer

Rechenbeispiel: Komplett-Tausch von 10 Fenstern à 1.800 Euro im 1990er-Reihenhaus in München-Sendling. Gesamt-Investition 18.000 Euro netto.

Förder-BestandteilSatzZuschuss
BAFA-EBG Grundförderung15 %2.700 €
iSFP-Bonus+ 5 %+ 900 €
München FKG-Top-Up+ 15 %+ 2.700 €
Gesamt-Förderung35 %6.300 €

Ohne FKG (außerhalb München) ist der gleiche Tausch um 2.700 Euro schlechter gefördert.

Antrag-Reihenfolge: BAFA zuerst, dann FKG

Korrekte Reihenfolge für maximale Förder-Ausschöpfung:

  1. iSFP erstellen lassen (wenn noch nicht vorhanden) — siehe iSFP-Artikel
  2. BAFA-EBG-Antrag stellen mit U-Wert-Nachweis
  3. BAFA-Antragsbestätigung abwarten
  4. FKG-Antrag in München parallel oder direkt nach BAFA-Bestätigung
  5. Erst nach BEIDEN Antragsbestätigungen Werkvertrag unterschreiben
  6. Einbau, Verwendungsnachweis bei BAFA und FKG separat einreichen

Wichtig: weder BAFA noch FKG akzeptieren rückwirkende Anträge nach Beauftragung. Wer den Auftrag nur einen Tag vor Antragsbestätigung erteilt, verliert beide Förderungen.

FAQ — kurze Antworten

Gilt der FKG-Bonus auch in Augsburg oder Nürnberg?

Nein, der FKG-Bonus ist ein Programm der Landeshauptstadt München für das Stadtgebiet. Andere bayerische Kommunen haben eigene Programme: Nürnberg hat den N-ERGIE-Bonus für PV-WP-Kombi, Augsburg den Stadtwerke-Erneuerbare-Wärme-Bonus, jeweils niedriger als der FKG-Bonus.

Was passiert, wenn der U-Wert des Fensters über 0,95 liegt?

Dann fällt das Fenster aus der BAFA-Förderung. Der FKG-Bonus läuft technisch separat, hat aber die gleiche Energieeffizienz-Anforderung. Praktisch heißt das: 2-fach-Verglasung ist nicht förderfähig, 3-fach-Verglasung mit Warm-Kante in der Regel ja.

Kann ich Haustüren in die Förderung einbeziehen?

Ja, BAFA-EBG fördert Haustüren analog mit U-Wert UD ≤ 1,3 W/m²K. Die Förderung läuft im selben Antrag wie Fenster, also 15 + 5 + 15 Prozent unter den gleichen Bedingungen.

Quellen und weiterführende Links