Für einbruchhemmende Fenster und Türen reicht es nicht, nur den Rahmen und Beschlag zu verstärken — auch das Glas muss eine Mindest-Widerstands-Klasse erfüllen. Die Verglasungs-Klassen sind in DIN EN 356 festgelegt und werden mit P-Bezeichnung (P4A-P8B) klassifiziert.
Aufsteigende Sicherheits-Klassen: - P1A bis P3A: Wurfschutz gegen Steine, Vandalismus. Nicht einbruchhemmend. - P4A: Mindest-Verglasung für RC2 (Einbruchhemmung Stufe 2). Hält 30-50 Schläge mit 4 kg Stahlkugel aus 9 m Höhe stand. - P5A: Steigerung, hält schwere Steinwürfe (50 Schläge) aus. - P6B: Mindest-Verglasung für RC3. Hält Axt-/Beilhiebe stand (30-50 Schläge mit Beil). - P7B: Höhere Sicherheits-Stufe, bis 70 Hiebe. - P8B: Höchstklasse, bis 70 Hiebe ohne Durchbruch. Pflicht bei RC4.
Aufbau einer RC-Verglasung: 2-3 Glas-Scheiben sind durch eine zähplastische PVB-Folie (Polyvinylbutyral) miteinander laminiert. Bei Bruch zerspringt das Glas nicht in Splitter, sondern bleibt durch die Folie zusammengehalten — auch wenn alle Scheiben zertrümmert sind.
Wichtig: RC-Verglasung muss IMMER auf der Außen-Seite eingebaut sein (oder bei Tür-Glas-Füllungen außenseitig). Beim Einbau muss zudem der Glasfalz mit verstärkten Distanzhaltern und einbruchhemmender Verklebung ausgeführt werden — sonst lässt sich das Glas herauspoppen, ohne es zu zerstören.
Polizei-Empfehlung für Wohnhäuser ist RC2 mit P4A-Verglasung. Für freistehende Häuser in exponierter Lage RC3 mit P5A oder P6B.