Die VDE-Anwendungsregel 4105 (kurz VDE-AR-N 4105) regelt die technischen Anschluss-Bedingungen für Stromerzeugungs-Anlagen am Niederspannungs-Netz (Hausanschluss). Sie ist für jede PV-Anlage, Batteriespeicher und Mikro-Wind-Anlage verbindlich.
Wichtigste Bestimmungen:
Netz- und Anlagen-Schutz (NA-Schutz): - Bei Spannungs-Sprung oder Frequenz-Abweichung muss die Anlage in 0,2 Sek vom Netz trennen - Wieder-Einschaltung erst nach 60 Sek bei normalen Netz-Bedingungen - Soll Netz-Stabilität sicherstellen
Anmeldung: - Vor Anschluss muss der Netzbetreiber benachrichtigt werden - Anlagen über 25 kWp benötigen ggf. Netz-Verträglichkeits-Prüfung - Anlagen über 100 kWp brauchen detaillierten Anschluss-Antrag
Wirkleistungs-Begrenzung: - Anlagen bis 30 kWp können bis zu 100 % einspeisen - Bei 70-%-Wirkleistungs-Begrenzung (Standard bei älteren Anlagen): Maximal 70 % der Nennleistung eingespeist (Rest geht in Eigenverbrauch oder verloren) - Seit 2023: Anlagen mit Smart-Meter können stufenweise einspeisen je nach Netz-Zustand
Blindleistung: - Wechselrichter müssen Blindleistung bereitstellen können (Cos φ regelbar) - Trägt zur Netzstabilität bei
Speicher-Integration: - Batteriespeicher müssen die VDE-AR-N 4105 ebenfalls erfüllen - Multi-Wechselrichter-Systeme erfordern Master-Slave-Kommunikation
Inbetriebnahme-Protokoll: Vor Anschluss wird ein Inbetriebnahme-Protokoll erstellt vom zugelassenen Elektriker. Damit muss bei Netzbetreiber und Bundes-Marktstammdaten-Register angemeldet werden.
Wichtig: VDE-AR-N 4105 ist kostenlos zugänglich über die VDE-Webseite. Hersteller-Datenblätter von Wechselrichtern weisen die VDE-AR-N-4105-Konformität aus — Pflicht für Markt-Zugang in Deutschland.