Die EEG-Einspeisevergütung ist seit 2000 das tragende Instrument der deutschen Photovoltaik-Förderung. Sie garantiert dem PV-Anlagen-Betreiber einen festen Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeistem Strom — 20 Jahre lang, ab Inbetriebnahme.
Aktuelle Sätze (Stand 2026): 8,11 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp (Volleinspeisung), 7,03 ct/kWh für Anlagen 10-40 kWp, 5,74 ct/kWh für Anlagen 40-100 kWp. Bei Überschuss-Einspeisung (nur der Überschuss nach Eigen-Nutzung wird ins Netz eingespeist) gelten reduzierte Sätze.
Wichtig: Die Vergütung wird vom Netz-Betreiber gezahlt, nicht vom Energie-Versorger. Die Auszahlung erfolgt automatisch nach Inbetriebnahme der Anlage und Anmeldung beim Marktstammdaten-Register der Bundesnetzagentur. Eine Antrags-Stellung im klassischen Sinne ist nicht nötig.
Degression: Der Satz für Neuanlagen sinkt seit 2024 zweimal jährlich (jeweils zum 1. Februar und 1. August) um ~1 %. Wer eine Anlage installieren will, lohnt sich vor dem Stichtag — die Vergütung für später angemeldete Anlagen ist niedriger.
Strategie: Bei Privat-Anlagen ist Eigen-Verbrauch deutlich profitabler als Einspeisung (35-45 ct/kWh ersparte Strom-Kosten vs. 8 ct/kWh Vergütung). Die Einspeisung lohnt sich nur für den Überschuss nach Eigen-Verbrauch — daher die typische Anlage mit Speicher und Überschuss-Einspeisung.