Förderung

0 % MwSt § 12 UStG (Photovoltaik)

Mehrwertsteuer-Befreiung beim Kauf von PV-Anlagen und Speichern auf Wohngebäuden seit 2023.

Seit dem 1. Januar 2023 fällt auf den Kauf und die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden keine Mehrwertsteuer mehr an. Die Regelung steht in § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) und wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 eingeführt — als pragmatischer Schritt zur Beschleunigung der PV-Installation.

Geltungsbereich: Komplette PV-Anlage inklusive Module, Wechselrichter, Montage-System, Batteriespeicher, Wallboxen mit PV-Bezug, Verkabelung. Auch die Montage-Leistung selbst ist 0 %-besteuert. Voraussetzung: Die Anlage muss auf einem Wohngebäude, öffentlichen Gebäude oder Gebäude mit Gemeinwohl-Zweck installiert werden.

Wichtig: Es handelt sich NICHT um eine Rückerstattung, sondern um eine direkte Reduzierung der Brutto-Rechnung. Der Solateur stellt die Rechnung netto aus — keine MwSt-Position. Damit reduziert sich die Investition direkt um 19 %. Bei einer Anlage für 20.000 € netto entstehen statt 23.800 € brutto nur noch 20.000 € Endpreis.

Die Regelung gilt unbefristet. Eine Abschaffung ist politisch nicht in Diskussion.

Verbindung mit anderen Förderungen: Die 0-%-MwSt-Regelung ist unabhängig von KfW-270 oder Bayern PV-Speicher-Bonus. Sie wirkt vor allen anderen Förder-Stacks und reduziert die Berechnungsgrundlage automatisch.

Beispiel aus der Praxis

PV-Anlage 9 kWp + 8 kWh Speicher netto 22.000 €. Vor 2023 = 26.180 € brutto. Heute = 22.000 € Endpreis. Ersparnis: 4.180 € MwSt.