Normen & Standards

BayBO (Bayerische Bauordnung)

Landesgesetz Bayern für Baurecht — regelt Genehmigungs-Pflichten für Wintergärten, Terrassen-Überdachungen und andere Anbauten.

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist das Landesgesetz für Baurecht in Bayern. Sie regelt, was genehmigungsfrei, was anzeigepflichtig und was genehmigungspflichtig ist. Besonders relevant für die Verticals Wintergarten, Terrasse, Sonnenschutz und Garagentore.

Genehmigungsfreie Vorhaben (Art. 57 BayBO): - Terrassen-Überdachungen bis 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe ohne Genehmigung - Wintergärten als überdachte Terrassen (unbeheizt) bis 30 m² und 3 m Tiefe - Garten-Häuser bis 75 m³ Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume - Carports bis 50 m² mit max. 3 m Wandhöhe - Markisen, Rollläden, Außen-Jalousien

Genehmigungspflichtig: - Beheizte Wintergärten (= Wohnraum-Erweiterung) - Anbauten >30 m² oder >3 m Tiefe - Aufstockungen - Änderungen der Nutzung - Veränderung der Außenfassade in denkmalgeschützten Bereichen

Abstandsflächen-Regelung (Art. 6 BayBO): Pflicht-Abstand zur Grundstücks-Grenze typisch 3 m, in dichten Wohngebieten teilweise reduziert. Bei Wintergarten/Terrasse meist relevant.

Bauantrags-Verfahren: - Vereinfachtes Verfahren (Art. 59): Für Wohnbau-Sanierung, kleine Anbauten. Bearbeitungszeit 3-6 Monate. - Reguläres Verfahren: Für Neubauten, größere Anbauten.

Spezielle Bereiche in Bayern: - Denkmalschutz: Sehr strenge Vorgaben bei denkmal-eingetragenen Häusern (oft kein Fenstertausch oder Außen-Dämmung möglich ohne Einzelgenehmigung). - Landschaftsschutz-Gebiete: Erweiterte Genehmigungs-Pflichten. - Bauleitplan (B-Plan): Lokale Vorgaben pro Stadt-/Gemeinde-Bereich.

Wichtig: Vor jedem größeren Anbau (Wintergarten, Terrassen-Überdachung > 30 m²) lohnt sich ein kurzer Vorab-Check bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises. Spart Zeit und Geld bei Nicht-Genehmigungsfähigkeit.

Beispiel aus der Praxis

Wintergarten 24 m², 2,8 m Tiefe als unbeheizte Terrassen-Überdachung in Erlangen. Genehmigungsfrei nach Art. 57 BayBO. Aber: Abstandsfläche 3 m zur Nachbar-Grenze einhalten. Bei Beheizung würde es genehmigungspflichtig.