Die DIN EN 1991-1-3 (auch Eurocode 1 Teil 1-3 genannt) ist die EU-weite Berechnungs-Norm für Schneelasten auf Bauwerken. Sie ist relevant bei jeder Tragwerks-Planung für Dächer, Terrassen-Überdachungen, Wintergärten und Vordächer.
Schneelast-Zonen in Deutschland: - Zone 1: < 0,65 kN/m² (Nord-Westen, Küsten-Bereiche) - Zone 1a: 0,65 kN/m² - Zone 2: 0,85 kN/m² - Zone 2a: 1,00 kN/m² - Zone 3: 1,10 kN/m²
In Bayern sind die Zonen je nach Region: - München, Nürnberg, Augsburg, Mittelfranken: Zone 2 (0,85 kN/m²) - Niederbayern, Oberpfalz: Zone 2a bis 3 (1,00-1,10 kN/m²) - Allgäu, Bayerischer Wald, Berchtesgadener Land: Zone 3 mit Höhen-Zuschlag (1,5-4,5 kN/m²)
Höhen-Zuschlag: Über 285 m üNN (in Bayern fast überall) und besonders über 1.000 m wird die Schneelast deutlich erhöht. In Garmisch-Partenkirchen (700 m üNN): typisch 3,5 kN/m². In Berchtesgaden (550 m): 2,8 kN/m².
Praktische Bedeutung:
Für Wintergarten/Terrassen-Überdachung in Bayern: Pfosten und Dach-Konstruktion müssen für die regionale Schneelast ausgelegt sein. Standard-Modelle des Herstellers gehen oft nur bis Zone 2 — für Zone 3 oder Höhen-Lagen sind verstärkte Sonder-Konstruktionen nötig (Mehrkosten ca. 15-25 %).
Für Dachfenster: Velux/Roto/Fakro liefern alle Modelle für Schneelast bis 5,4 kN/m² (Klasse 5). Für normale Wohnbauten in Bayern völlig ausreichend.
Für Sonnenschutz / Markisen: Markilux, Weinor etc. werden nicht primär nach Schneelast ausgelegt — bei winterlicher Nutzung müssen sie eingefahren werden. Im Garten-Anbau-Bereich ist das oft ein Streit-Thema bei Bauschäden.
Wichtig: Die Schneelast-Auslegung gehört in die Statik. Bei Eigen-Anbau ohne Statiker-Prüfung steht der Bauherr in voller Haftung bei Schäden.