Die DIN EN 14351-1 ist die zentrale Produktnorm für Fenster und Außentüren in der EU. Sie ist seit 2010 verbindlich, das CE-Zeichen ist seit dann Pflicht für alle Fenster und Außentüren, die in der EU verkauft werden. Hersteller müssen die Eigenschaften ihrer Produkte nach dieser Norm prüfen und deklarieren.
Geregelte Eigenschaften:
Wärmedurchgangskoeffizient Uw: Norm-Prüfverfahren nach DIN EN ISO 10077. Erforderlich für GEG/KfW/BAFA-Förderung.
Schlagregendichtheit: Klassen 1A bis 9A (1A = bis 50 Pa, 9A = bis 600 Pa Wind+Regen-Belastung). Empfehlung für Bayern: Klasse 7A oder höher (450 Pa) — entspricht ca. 90 km/h Wind mit Regen.
Luftdurchlässigkeit: Klassen 1 bis 4 (1 = höchste Durchlässigkeit, 4 = dichteste). Empfehlung: Klasse 4 für Wohnbau (entspricht modernem Dichtungs-Standard).
Windwiderstand: Klassen A, B, C nach Durchbiegung des Profils unter Wind-Last. Empfehlung für Bayern: Klasse C2 bis C4 abhängig von Höhe und Lage.
Schallschutz: Rw-Wert. Norm-Prüfverfahren nach DIN EN ISO 10140.
Tragfähigkeit der Sicherheits-Vorrichtungen: Bei Fenstern mit Absturzsicherheit (Bodentief, Dachfenster), bei Türen Verriegelungs-Mechanik.
Brandverhalten: A1 bis F nach DIN EN 13501-1. Standard-Fenster Klasse F (keine Brand-Anforderung) — bei Brandschutz-Wänden A1 oder A2.
Stoßfestigkeit: 3 Klassen nach DIN EN 13049. Wichtig bei Verglasung in begehbaren Bereichen.
Wichtig: Die CE-Markierung ist KEIN Qualitäts-Siegel — sie sagt nur, dass der Hersteller die Eigenschaften nach Norm geprüft hat. Die konkreten Klassen müssen im Datenblatt nachgesehen werden.