Normen & Standards

CE-Markierung (Bauprodukteverordnung)

Pflicht-Konformitäts-Kennzeichen für Bauprodukte in der EU — Hersteller bestätigt damit Norm-Konformität.

Die CE-Markierung ist die Konformitäts-Kennzeichnung für Produkte, die in der EU verkauft werden. Bei Bauprodukten regelt die EU-Bauprodukteverordnung (Verordnung 305/2011), wann und wie die CE-Markierung anzubringen ist.

Wichtige Punkte:

CE ist KEIN Qualitäts-Siegel — es bestätigt nur, dass der Hersteller die Konformität mit den anwendbaren EU-Normen erklärt hat und die Leistungs-Werte deklariert sind.

Pflicht für Bau-Produkte: - Fenster und Außen-Türen: CE nach DIN EN 14351-1 - Innentüren mit Schall-/Brandschutz: CE nach jeweiliger Produkt-Norm - Tore (Garagentore, Tor-Anlagen): CE nach DIN EN 13241 - Dämmstoffe: CE nach jeweiliger Material-Norm - Markisen und Raffstoren: CE nach DIN EN 13561 - Vorhangfassaden / Wintergarten-Profile: CE nach DIN EN 13830

Deklaration der Leistungs-Werte: Beim Kauf muss der Hersteller eine Leistungs-Erklärung (DoP — Declaration of Performance) ausstellen. Diese listet die geprüften Eigenschaften des Produkts — z.B. Uw-Wert, Rw-Wert, Schlagregen-Klasse.

Beim Bauelement-Tausch wichtig: - Kein CE = kein Produkt-Verkauf in der EU - Förderung (BAFA, KfW) verlangt CE-konforme Produkte - Bei Nicht-Konformität: Hersteller-Haftung greift nicht

Selbst-Bau / Eigenbau-Risiken: Wer sein Fenster selbst aus Teilen zusammenbaut (z.B. um Geld zu sparen), kann nicht das CE-Zeichen anbringen. Damit erlischt die Haftungs-Übernahme des Herstellers und Förder-Programme akzeptieren das nicht.

Bayerische Spezifik: Bei denkmalgeschützten Häusern werden teilweise historische Fenster-Rekonstruktionen ohne CE-Konformität zugelassen — als Einzelfall-Entscheidung der Denkmalbehörde.

Beispiel aus der Praxis

Fenster-Tausch in Erlangen — Hersteller Aluplast liefert Datenblatt mit CE-Konformitäts-Erklärung: Uw 0,84, Klasse 7A Schlagregen, Klasse 4 Luftdurchlässigkeit, Rw 39 dB. BAFA-Förderung damit beantragbar.