Die CE-Markierung ist die Konformitäts-Kennzeichnung für Produkte, die in der EU verkauft werden. Bei Bauprodukten regelt die EU-Bauprodukteverordnung (Verordnung 305/2011), wann und wie die CE-Markierung anzubringen ist.
Wichtige Punkte:
CE ist KEIN Qualitäts-Siegel — es bestätigt nur, dass der Hersteller die Konformität mit den anwendbaren EU-Normen erklärt hat und die Leistungs-Werte deklariert sind.
Pflicht für Bau-Produkte: - Fenster und Außen-Türen: CE nach DIN EN 14351-1 - Innentüren mit Schall-/Brandschutz: CE nach jeweiliger Produkt-Norm - Tore (Garagentore, Tor-Anlagen): CE nach DIN EN 13241 - Dämmstoffe: CE nach jeweiliger Material-Norm - Markisen und Raffstoren: CE nach DIN EN 13561 - Vorhangfassaden / Wintergarten-Profile: CE nach DIN EN 13830
Deklaration der Leistungs-Werte: Beim Kauf muss der Hersteller eine Leistungs-Erklärung (DoP — Declaration of Performance) ausstellen. Diese listet die geprüften Eigenschaften des Produkts — z.B. Uw-Wert, Rw-Wert, Schlagregen-Klasse.
Beim Bauelement-Tausch wichtig: - Kein CE = kein Produkt-Verkauf in der EU - Förderung (BAFA, KfW) verlangt CE-konforme Produkte - Bei Nicht-Konformität: Hersteller-Haftung greift nicht
Selbst-Bau / Eigenbau-Risiken: Wer sein Fenster selbst aus Teilen zusammenbaut (z.B. um Geld zu sparen), kann nicht das CE-Zeichen anbringen. Damit erlischt die Haftungs-Übernahme des Herstellers und Förder-Programme akzeptieren das nicht.
Bayerische Spezifik: Bei denkmalgeschützten Häusern werden teilweise historische Fenster-Rekonstruktionen ohne CE-Konformität zugelassen — als Einzelfall-Entscheidung der Denkmalbehörde.