Die DIN 18040-2 regelt das barrierefreie Bauen in Wohnungen. Sie definiert die Mindest-Anforderungen, damit Wohnungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Sinnesbeeinträchtigungen und für Senioren nutzbar sind.
Zwei Schutz-Stufen:
R-konform (rollstuhlnutzungs-tauglich): Die Wohnung ist nach DIN 18040-2 vollständig rollstuhlgerecht ausgebaut. Bewegungs-Flächen mind. 1,50 × 1,50 m vor jedem Element. Türen mind. 90 cm lichte Breite. Schwellenlos.
Standard (barrierearm, ohne R-Zusatz): Allgemeine Barrierefreiheit, aber nicht zwingend rollstuhlgerecht. Bewegungs-Flächen mind. 1,20 × 1,20 m. Türen mind. 80 cm.
Wichtige Vorgaben Bad: - Bodengleiche Dusche, mind. 1,20 × 1,20 m - Schwellenfreier Zugang - WC mit 90 cm Höhe (Standard 40 cm), Anpassbarkeit für Hubeinrichtungen - Stütz-Griffe vorrüsten oder installiert - Waschtisch unterfahrbar
Türen: - Lichte Breite mind. 80 cm (R-konform 90 cm) - Schwellen unter 2 cm - Bedienkraft Türschloss + Drücker max. 30 N - Sichtfenster für Sehbehinderte
Wohnung allgemein: - Steckdosen und Lichtschalter in 85-105 cm Höhe - Fenster-Griff in 85 cm Höhe (statt 105 cm Standard) - Bodengleiche Übergänge
Förderung: - KfW-455-B (Altersgerecht Umbauen) — Zuschuss bis 6.250 € bei R-konformer Umsetzung - Pflegekassen-Zuschuss bis 4.000 € bei festgestellter Pflegestufe - § 35a EStG zusätzlich für Lohn-Kosten
Wichtig: Die R-Stufe ist anspruchsvoller und kostenintensiver — sie macht Sinn wenn ein Familien-Mitglied auf den Rollstuhl angewiesen ist. Für allgemeine Barrierearmut (Senioren-Vorsorge) reicht die Standard-Stufe.