Förderung

KfW-455-B (Altersgerecht Umbauen)

Zuschuss-Programm für barrierereduzierten Umbau im Bestand — bis 6.250 € pro Wohneinheit bei Standard-Sanierung Bad/Eingang/Türen.

Die KfW-455-B fördert den altersgerechten Umbau bestehender Wohnungen. Sie zielt darauf ab, Wohnen im Alter länger in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, ohne in eine Pflege-Einrichtung umziehen zu müssen. Förderfähig sind sieben Maßnahmen-Bereiche, darunter Bad/Sanitär (Schwellenfreiheit, bodengleiche Dusche, höhenverstellbares WC), Eingangs- und Wohnungstüren, Treppenlifte und Zugang zum Gebäude.

Die Förderhöhe beträgt 10 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt bei 5.000 € für einzelne Maßnahmen oder 6.250 € bei Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus". Antragsberechtigt sind sowohl Eigentümer (selbstgenutzte Wohnung) als auch Mieter (mit Vermieter-Zustimmung).

Wichtige Voraussetzung: Der Antrag muss VOR Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine Förderung ist nicht mehr möglich, wenn die Sanierung bereits läuft oder fertig ist. Die Förderung wird nicht als Kredit, sondern als direkter Zuschuss ausgezahlt — also Geld auf das Konto, kein Darlehen.

Das Programm wird parallel zum Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.000 € bei festgestellter Pflegestufe) gewährt. Beide Programme sind kombinierbar — vorausgesetzt die KfW-Maßnahme erfüllt die Förderkriterien und der Pflegekassen-Zuschuss bezieht sich auf eine konkrete Pflege-Notwendigkeit.

Beispiel aus der Praxis

Komplettumbau eines Standard-Bads zu schwellenfreiem barrierefreiem Bad: Bodengleiche Dusche, breitere Tür, Stützgriffe, höhenverstellbares WC. Gesamtkosten 28.000 €. KfW-455-B-Zuschuss bei „Altersgerechtes Haus"-Standard = 6.250 €.