Die DIN 4108-2 regelt den Mindest-Wärmeschutz in Wohngebäuden — sowohl im Winter (Schimmelvermeidung) als auch im Sommer (Überhitzungs-Schutz).
Winterlicher Mindest-Wärmeschutz: Soll Tauwasser-Bildung an kalten Bauteil-Oberflächen verhindern. Berechnungs-Annahme: Innen 20 °C bei 50 % rel. Luftfeuchte, Außen -5 °C (für Bayern -10 °C in Berg-Lagen). Mindest-Oberflächen-Temperatur innen muss bei 12,6 °C oder höher liegen.
Daraus abgeleitet Mindest-Anforderungen für U-Werte: - Außen-Wand: U ≤ 0,73 W/m²K (deutlich strenger oft GEG) - Decke zu unbeheiztem Raum: U ≤ 0,82 - Fenster: kein konkreter Wert, aber Wärmebrücken-Freiheit gefordert
Sommerlicher Wärmeschutz: Soll Überhitzung der Räume im Sommer verhindern. Pflicht-Nachweis bei kritischen Räumen (Süd- und West-Fenster, große Glasflächen).
Berechnung über zwei Verfahren: Verfahren 1 — Sonneneintragskennwert (Snorm): Vereinfachtes Verfahren, ausreichend für Standard-Fälle. Werte für g × Verschattungs-Faktor müssen unter Grenzwerten je Region liegen.
Verfahren 2 — Thermische Simulation: Detail-Berechnung mit Stunden-Profil für die kritischste Außen-Temperatur und Sonneneinstrahlung. Pflicht bei großen Fensterflächen.
Maßnahmen für sommerlichen Wärmeschutz: - Außen-liegende Sonnenschutz-Systeme (Markisen, Raffstoren, Pergola) — am wirksamsten, weil die Hitze gar nicht erst ins Glas kommt - Sonnenschutz-Verglasung (g-Wert ≤ 0,4) — wirkt auch ohne Verschattung - Innen-Verschattung (Vorhänge, Plissees) — am wenigsten wirksam - Bauliche Verschattung (Dachüberstand, Balkonplatte) — passt sich mit Jahreszeit an
Wichtig: Bei BAFA-Förderung für sommerlichen Wärmeschutz (Maßnahmen-Block der BAFA BEG-EM) muss die Reduktion des Sonneneintragskennwerts nachgewiesen werden.