Die DIN 4109 regelt den Mindest-Schallschutz in Hochbauten — vor allem in Mehrfamilien-Häusern. Sie definiert Schallschutz-Klassen für verschiedene Bauteile.
Schallschutz-Klassen für Innentüren (DIN 4109): - SK 1: Rw ≥ 27 dB. Mindest-Standard für Wohnungs-Innentüren. - SK 2: Rw ≥ 32 dB. Empfohlen für Wohnungstüren zu Treppenhaus. - SK 3: Rw ≥ 37 dB. Für Räume mit erhöhten Schallschutz-Bedarf (Büro, Praxis). - SK 4: Rw ≥ 42 dB. Pflicht für Wohnungstüren zu Treppenhaus in Mehrfamilien-Häusern.
Wohnungstrennwände in Mehrfamilien-Häusern: - Mindest-Schalldämmung Rw ≥ 53 dB - Erhöhter Schallschutz: Rw ≥ 56 dB - Hoher Schallschutz: Rw ≥ 59 dB
Wohnungstrenndecken: - Mindest-Norm-Trittschallpegel L'n,w ≤ 53 dB - Erhöhter Schutz: L'n,w ≤ 46 dB
Fenster (bei lauter Außen-Lage): Anforderungen nach DIN 4109 abhängig vom „maßgeblichen Außenlärm-Pegel" — bei Verkehr/Industrie wird der erforderliche Rw-Wert vom Gebäude-Standort abgeleitet.
Bedeutung im Streitfall: DIN 4109 ist der „Stand der Technik" für Schallschutz. Wenn nach Bauabnahme der Schallschutz hinter den DIN-Werten zurückbleibt, kann der Bauherr Mängel-Ansprüche geltend machen — das gilt selbst bei rechtmäßig zugelassenen Bauteilen mit niedrigerem Schallschutz, wenn DIN 4109 als „Stand der Technik" anwendbar ist.
Wichtig für Innentüren: Wer im Mehrfamilien-Haus die Wohnungstür tauscht, muss SK 4 (Rw ≥ 42 dB) einhalten — sonst Verstoß gegen Schallschutz-Pflicht. Standard-Innentüren mit nur 27 dB sind dafür nicht geeignet.
Bayerische Spezifik: In München und Großstädten bietet die LFGB-Empfehlung über DIN 4109 hinausgehende Schallschutz-Klassen als „erhöhter Komfort-Standard".