Förderung

Einkommensbonus (KfW-458)

+30 Prozentpunkte KfW-Heizungs-Zuschuss bei Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr.

Der Einkommensbonus ist eine soziale Komponente der KfW-458-Heizungsförderung. Er soll sicherstellen, dass auch Haushalte mit niedrigem Einkommen den Heizungstausch finanziell stemmen können — sonst würde die Förderung primär gut situierten Eigentümern zugutekommen.

Förderhöhe: +30 Prozentpunkte auf den KfW-458-Grundzuschuss. Mit Einkommensbonus erreicht man also schnell 60 % oder 70 % Gesamtförderung — fast die Hälfte der Investition wird vom Staat getragen.

Voraussetzung: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 40.000 € pro Jahr nicht übersteigen. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten zwei Steuerjahre vor Antragstellung. Bei Verheirateten wird das gemeinsame Einkommen herangezogen, bei Unverheirateten das des Antragstellers.

Der Bonus gilt nur bei selbstgenutzten Wohneinheiten — nicht bei vermieteten Immobilien. Er wird per Steuer-Bescheid der letzten 2 Jahre nachgewiesen.

Der Einkommensbonus ist NICHT mit dem Klimabonus identisch — beide können gemeinsam beantragt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die maximale Förder-Obergrenze von 70 % bleibt aber bestehen.

Wichtig: Der Einkommensbonus kann auch nachträglich beantragt werden, falls sich die Einkommens-Situation seit Antragsstellung verschlechtert hat. Eine Korrektur des Förderbescheids ist innerhalb von 24 Monaten nach Bewilligung möglich.

Beispiel aus der Praxis

Allein-erziehende mit 32.000 € Jahres-Brutto + Kind, Eigentümerin in Bamberg, tauscht Öl-Heizung gegen Wärmepumpe für 24.000 €. Grundzuschuss 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 % = 70 % (max) = 16.800 € KfW-Zuschuss.