Förderung

Geschwindigkeitsbonus (KfW-458)

+20 Prozentpunkte KfW-Heizungs-Zuschuss bei zügigem Heizungstausch — sinkt schrittweise ab 2029.

Der Geschwindigkeitsbonus ist ein zeitlich befristeter Teil der KfW-458-Heizungsförderung. Er soll Anreize schaffen, den Heizungstausch nicht weiter aufzuschieben, sondern in den nächsten Jahren durchzuziehen. Je länger man wartet, desto kleiner der Bonus.

Aktueller Stand 2026: Der Bonus beträgt +20 Prozentpunkte für Anträge bis Ende 2028. Ab 2029 sinkt er auf +17 %, ab 2030 auf +14 %, ab 2031 auf +11 %, ab 2032 auf +8 % und ab 2033 auf 0 % (komplett ausgelaufen).

Voraussetzung: Der Heizungstausch muss innerhalb des Förder-Antragszeitraums erfolgen. Die Frist bezieht sich auf den Antragstellungs-Zeitpunkt, nicht auf die Inbetriebnahme der neuen Anlage. Wer Ende 2028 den Antrag stellt und Anfang 2029 die Wärmepumpe einbauen lässt, bekommt noch die 20 %.

Wichtig: Der Geschwindigkeitsbonus gilt nur für selbstgenutzte Ein-/Zweifamilienhäuser. Vermietete Mehrfamilien-Häuser fallen nicht darunter — dafür gibt es eigene KfW-Programme.

Kombinations-Möglichkeit: Geschwindigkeitsbonus + Klimabonus + Grundzuschuss = 70 % (Maximum). Wer den vollen Förder-Stack ausschöpfen will, sollte VOR 2029 den Antrag stellen — danach verliert er pro Jahr 3 Prozentpunkte.

Beispiel aus der Praxis

Familie in Augsburg lässt sich 2026 die Wärmepumpe einbauen. Antrag wird Ende 2025 gestellt, Tausch erfolgt im März 2026. Geschwindigkeitsbonus +20 % gilt. Bei selber Maßnahme in 2031 läge der Bonus nur noch bei +11 %.