Förderung

KfW-458 (Heizungsförderung Privatpersonen)

Zuschuss-Programm der KfW für Heizungstausch zu erneuerbaren Energien — bis 70 % förderfähige Kosten, gedeckelt auf 21.000 € pro Wohneinheit.

Die KfW-458 ist seit 2024 das zentrale Heizungsförder-Programm für Privatpersonen. Sie fördert den Tausch alter fossiler Heizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse-Heizungen, Solarthermie und Wärmenetz-Anschlüsse. Der Antrag muss VOR dem Auftrag an den Fachbetrieb gestellt werden — wer nach Vertragsabschluss beantragt, verliert den Anspruch.

Die Förderung setzt sich aus mehreren Bonus-Komponenten zusammen: ein Grundzuschuss von 30 % plus optional Klimabonus (+20 % bei Tausch funktionierender Öl-/Gas-Heizung), Einkommensbonus (+30 % bei Haushaltseinkommen unter 40.000 €) und Geschwindigkeitsbonus (befristet, sinkt schrittweise ab 2029). Die maximale Förderhöhe beträgt 70 % der förderfähigen Kosten.

Förderfähig sind die Investitionskosten gedeckelt bei 30.000 € für die erste Wohneinheit. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 21.000 €. Bei Mehrfamilienhäusern wird zusätzlich pro weiterer Wohneinheit gefördert.

Der Antrag läuft seit 2024 vereinfacht: Sie schließen den Liefer- und Montagevertrag unter aufschiebender Bedingung (Förderzusage), reichen die Unterlagen über das KfW-Portal ein, und erhalten typischerweise binnen vier Wochen die Zusage. Ein zertifizierter Energieberater ist nicht zwingend nötig, beschleunigt den Antrag aber.

Beispiel aus der Praxis

Eine vierköpfige Familie in Erlangen tauscht eine 22 Jahre alte Gas-Brennwerttherme gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Investition 28.500 €. Grundzuschuss 30 % + Klimabonus 20 % + Geschwindigkeitsbonus 20 % = 70 % auf 28.500 € = 19.950 € KfW-458-Zuschuss.