Die KfW-458 ist seit 2024 das zentrale Heizungsförder-Programm für Privatpersonen. Sie fördert den Tausch alter fossiler Heizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse-Heizungen, Solarthermie und Wärmenetz-Anschlüsse. Der Antrag muss VOR dem Auftrag an den Fachbetrieb gestellt werden — wer nach Vertragsabschluss beantragt, verliert den Anspruch.
Die Förderung setzt sich aus mehreren Bonus-Komponenten zusammen: ein Grundzuschuss von 30 % plus optional Klimabonus (+20 % bei Tausch funktionierender Öl-/Gas-Heizung), Einkommensbonus (+30 % bei Haushaltseinkommen unter 40.000 €) und Geschwindigkeitsbonus (befristet, sinkt schrittweise ab 2029). Die maximale Förderhöhe beträgt 70 % der förderfähigen Kosten.
Förderfähig sind die Investitionskosten gedeckelt bei 30.000 € für die erste Wohneinheit. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 21.000 €. Bei Mehrfamilienhäusern wird zusätzlich pro weiterer Wohneinheit gefördert.
Der Antrag läuft seit 2024 vereinfacht: Sie schließen den Liefer- und Montagevertrag unter aufschiebender Bedingung (Förderzusage), reichen die Unterlagen über das KfW-Portal ein, und erhalten typischerweise binnen vier Wochen die Zusage. Ein zertifizierter Energieberater ist nicht zwingend nötig, beschleunigt den Antrag aber.