Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes beschreibt. Pflicht seit 2007 bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden. Gültigkeit: 10 Jahre.
Zwei Typen:
Verbrauchsausweis (basierend auf realen Verbräuchen): - Auswertung der letzten 3 Heizperioden (Gas/Öl/Fernwärme-Rechnungen) - Nutzungs-abhängig — abhängig vom Verhalten der Vor-Bewohner - Günstiger zu erstellen (50-150 €) - Weniger aussagekräftig für die Gebäude-Qualität - Zulässig nur für Wohngebäude älter als 5 Jahre und unsaniert
Bedarfsausweis (basierend auf Gebäude-Daten): - Berechnung des theoretischen Energie-Bedarfs aus U-Werten, Heizlast, Anlagentechnik - Nutzer-unabhängig — sagt was das Gebäude OBJEKTIV braucht - Teurer zu erstellen (250-600 €) - Aussagekräftiger für Käufer/Mieter - Pflicht für Neubauten und sanierte Gebäude
Inhalte: - Energie-Bedarf in kWh/m²a (Primärenergie + Endenergie) - Effizienz-Klasse A+ bis H - Empfehlungen für Modernisierungs-Maßnahmen (oft pauschal, nicht konkret) - Eingruppierung im Vergleich zu Referenzwerten (Bauteile, Anlagentechnik)
Wichtig für Käufer/Mieter: Bei Verbrauchsausweis ist die Klasse stark von Vor-Bewohnern abhängig. Eine alleinstehende ältere Person heizt deutlich weniger als eine 5-köpfige Familie — der „gleiche" Energieausweis kann je nach Bewohner-Profil sehr unterschiedlich aussehen.
Bei Bestandshaus-Kauf besser den Bedarfsausweis verlangen — er ist neutral und aussagekräftiger.