Die Schneelast-Zone gibt an, wie viel Schnee in einem bestimmten geografischen Bereich liegen kann und damit wie schwer das Dach einer Konstruktion belastet wird. In Deutschland nach DIN EN 1991-1-3 in 6 Zonen unterteilt (1, 1a, 2, 2a, 3, 3a).
Bayern verteilt sich quer durch alle Zonen: - Zone 1 (geringste Last, sk 0,65 kN/m²): nördliches Franken (Aschaffenburg, Würzburg, Bamberg-Stadt), Donau-Tal - Zone 2 (mittlere Last, sk 1,10 kN/m²): Großteil Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern-Tiefland - Zone 2a (mittlere Last, höhere Lage): Vor-Alpenland (Bad Tölz, Garmisch-Tieflagen) - Zone 3 (hohe Last, sk 1,65 kN/m²): Bayerischer Wald, Oberpfälzer Wald, Fichtelgebirge - Zone 3a (höchste Last): Alpen-Höhenlagen (Berchtesgaden, Werdenfelser Land, alle Lagen über ~700 m)
Auswirkung auf Terrassen-Überdachungen und Wintergärten: - Statik-Berechnung: muss zonen-spezifisch erstellt werden - Material-Wahl: bei hohen Zonen (3, 3a) sind dickere Profile, mehr Querstreben und ggf. Mittel-Pfosten erforderlich - Stegplatten-Dicke: in Zone 1 reichen 10 mm Polycarbonat, in Zone 3 sind 25-32 mm Standard - Genehmigungs-Pflicht: ab Zone 2 verlangt die Behörde meist eine separate Statik-Berechnung von einem Statiker
Wichtige Berechnungs-Faktoren: - Geländehöhe: zusätzlich zur Zone wird die Höhe über NN berücksichtigt (Faktor steigt ab 400 m signifikant) - Dach-Neigung: flachere Dächer (≤30°) müssen mehr Schnee tragen können, da der Schnee nicht abrutscht - Wind-Verwehung: an exponierten Lagen kann sich Schnee anhäufen, das Doppelte der Standard-Last ist möglich
Praktische Konsequenz: Bei der Bestellung einer Terrassen-Überdachung in der Alpen-Region müssen Sie EXPLIZIT die Schneelast-Zone und die Geländehöhe angeben. Ein Standard-Modell aus dem Online-Shop für Zone 1 darf in Zone 3 NICHT verbaut werden — kann unter erstem Winter-Schnee zusammenbrechen.