Wintergärten werden in zwei Hauptklassen unterschieden, die sich grundlegend in Statik, Wärmedämmung, Genehmigung und Nutzung unterscheiden.
Wohnwintergarten (beheizt): - Nutzung: ganzjährig, als zusätzlicher Wohnraum - Heizung: aktiv beheizt (Fußboden-Heizung, Radiatoren oder über Wand-Anschluss zur Haus-Heizung) - Verglasung: 3-fach-Iso-Glas, Uw ≤ 1,0 W/m²K - Pfosten-Riegel-Konstruktion: thermisch getrennte Aluminium-Profile mit eingebauten Kunststoff-Stegen - EnEV/GEG-Pflicht: ja — Wintergarten zählt als beheizter Raum und muss energetische Vorgaben erfüllen - Genehmigungs-Pflicht: ja, mit Statik-Nachweis, ggf. Bauantrag - Investition: typisch 25.000-80.000 € (15-25 m²) - Mietbare Wohn-Fläche: ja, wird in der Wohnfläche-Berechnung mitgerechnet
Kaltwintergarten (unbeheizt): - Nutzung: Übergangs-Räume (Frühjahr, Herbst), Pflanz-Wintergarten, Schutz von Möbeln - Heizung: keine. Im Winter wird der Raum nicht beheizt — Temperatur kann unter 0 °C fallen - Verglasung: meist 2-fach-Iso oder Einfach-Verglasung mit Sicherheits-Glas - Konstruktion: einfache Aluminium-Profile, keine thermische Trennung erforderlich - EnEV/GEG-Pflicht: nein - Genehmigungs-Pflicht: meist ja (Bauantrag), Statik-Nachweis aber einfacher - Investition: typisch 8.000-25.000 € - Mietbare Wohn-Fläche: nein, nicht in Wohnfläche eingerechnet
Mittelweg: Mittelwarmer Wintergarten (selten beheizt): - Frostschutz-Heizung (5-8 °C) - 2-fach-Iso-Glas - Bessere Konstruktion als Kalt, schlechter als Wohn - Selten in der Praxis — meist entweder Wohn- oder Kalt-Wintergarten
Auswahl-Tipps: - Wohnwintergarten lohnt nur, wenn er aktiv als Wohnraum genutzt wird (täglich, ganzjährig). Heizkosten sind erheblich (oft 800-1.500 €/Jahr extra). - Kaltwintergarten ist gut für: zusätzlicher Sitzplatz für Frühjahr/Herbst, Überwinterung von empfindlichen Pflanzen, Schutz von Garten-Möbeln, Vorbereitung-Raum für offene Terrasse.
Förderung: - Wohnwintergarten = beheizter Raum = grundsätzlich BAFA-/KfW-förderfähig bei energetischer Sanierung (3-fach-Verglasung, Wärmebrücken-Optimierung) - Kaltwintergarten = NICHT förderfähig